Länge (Tragstababrichtung) - Bezeichnet das Außenmaß eines Gitterrostes in Tragstabrichtung. Dieses Maß wird auch dann als Länge bezeichnet, wenn es kleiner ist als die Breite.
Fußleiste – Bezeichnet eine Randeinfassung, die über die Gitterrostoberkante hinausragt. Sie muss mindestens 100 mm höher sein, als die Gitterostoberkante.
Breite (Querstabrichtung) – Bezeichnet das Außenmaß eines Gitterostes in Querstabrichtung einschließlich der Materialstärke von zwei Randprofilen (Randeinfassung). Dieses Maß wird auch als Breite bezeichnet, wenn es größer ist als die Länge. Es wird als zweites Giterrostmaß angegeben.
Aufstelzung – Eine Aufstelzung wird notwendig, wenn zwischen Gitterost- und Einlegehöhe ein Ausgleich zu schaffen ist. Sie wird vorzugsweise durch eine entsprechende Randausbildung oder ein untergeschweißtes Rohr erreicht.
Tragstäbe – Bezeichnet die Belastung tragender, parallel zueinander liegender Stäbe zwischen zwei Rostauflagern.
Schnitte und Kleinstauschnitte – Ab-, Schräg- oder Ausschnitte die an Gitterosten erforderlich sind und die wieder mit einem Rand versehen werden. Als Kleinstauschnitte werden Ab-, Schräge- oder Ausschnitte bezeichnet, deren Schnittlänge kleiner als 0,5 lfdm. sind.
Querstäbe – So werden die Verbindungsstäbe bezeichnet, die quer zu den Tragstäben verpresst (Typ SP verschweißt) sind.
Gelochte Antrittskante - Bezeichnet die an Stufen oder Treppenpodesten angeschweißte, gelochte Antrittskante zur Rutschhemmung und Erhöhung der Tragfähigkeit, sowie der optischen Hervorhebung der Stufenvorderkante.
Maschenteilung – Gilt als Maß von Mitte zu Mitte Tragstab und von Mitte zu Mitte Querstab.